Zum Inhalt springen

Wissen › Datenschutz

Stand der Datenschutzerklärung

Was wir prüfen

Wir öffnen die verlinkte Datenschutzerklärung und suchen nach einer Angabe wie «Stand: …» oder «Zuletzt aktualisiert».

Warum das wichtig ist

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz mit erweiterten Informationspflichten. Eine ältere oder undatierte Erklärung entspricht ihm vermutlich nicht.

So beheben Sie es

Überarbeiten Sie die Datenschutzerklärung und vermerken Sie das Datum. Prüfen Sie sie mindestens einmal pro Jahr und immer dann, wenn Sie neue Dienste einbinden.

Website checken