Wissen › Datenschutz
Stand der Datenschutzerklärung
Was wir prüfen
Wir öffnen die verlinkte Datenschutzerklärung und suchen nach einer Angabe wie «Stand: …» oder «Zuletzt aktualisiert».
Warum das wichtig ist
Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz mit erweiterten Informationspflichten. Eine ältere oder undatierte Erklärung entspricht ihm vermutlich nicht.
So beheben Sie es
Überarbeiten Sie die Datenschutzerklärung und vermerken Sie das Datum. Prüfen Sie sie mindestens einmal pro Jahr und immer dann, wenn Sie neue Dienste einbinden.